Stornierungsbedingungen
In den Nutzungskosten sind keine Versicherungen enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist sehr empfehlenswert. Der Nutzer kann bis 30 Tage vor der vereinbarten Anreise gegen eine Kostenpauschale von 60 € zurücktreten.
Bei einem Rücktritt uzwischen 29 und 21 Tagen vor Nutzungsbeginn werden 20% der in der Buchungsbestätigung genannten Miete, mindestens jedoch 120.--€ fällig.
Bei einem Rücktritt vom 14. Tag bis zum Nutzungsbeginn werden 60% der in der Buchungsbestätigung genannten Miete fällig.
Wird rechtzeitig ein Ersatznutzer benannt, so werden Euro 60.-- Kostenpauschale fällig. Mit der Bestätigung durch den Eigentümer tritt der neue Teilnehmer in alle Rechte und Pflichten der Buchungsbestätigung ein.
Wir fordern - aus leidvoller Erfahrung - , dass die Mieter eine Reiserücktrittskosten - Versicherung für die Miet- unsd Reisekosten abschließen, da Sie meistens eine unserer Villen recht frühzeitig reservieren. Damit sind Krankheits-, Todesfälle und Unfallrisiken ausgeschlossen. Die „Europäische Reiseversicherung AG“, Vogelweidestraße 5, D-81677 München bietet für Ferienwohnungen und Stornokosten z.B. den Tarif 607 an, dessen Kosten etwa 1.5 - 2% der anteiligen Kosten betragen. Fast jedes Reisebüro kann Ihnen bei der Vermittlung einer Reiserücktrittskostenversicherung helfen. Andere Anbieter mit ähnlichen Bedingungen sind die "Hanse- - Merkur Reiseversicherung AG", Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg, Tel.: 040-41 19 15 19 / Fax: 040 – 41 19 32 92 und die "Elvia – Reiseversicherung", Ludmillastraße 26, 81543 München, Telefon: 0049-(0)89- 6 24 24 460E-Mail:, und - Internet, Stand April 2020.