AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die Landhäuser befinden sich auf der Westseite der kanarischen Insel La Palma, im Gemeindebereich der Ortschaft Tijarafe. Sie liegen ca. 70 – 110 m voneinander entfernt (Alleinlage) auf einem großen Grundstück (22 Tsd. qm) in landschaftlich reizvoller Lage mit einem herrlichen Rundumblick auf Atlantik und Berge.
1. Nutzungsbedingungen:
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Der Nutzer erhält - neben anderen Informationen über die Organisation - zwei Kopien einer Nutzungsüberlassung und zwei Kopien der zugehörigen Hausordnung zugesandt. Er unterschreibt alle und sendet beide Kopien der Nutzungsüberlassung und eine Kopie der Hausordnung an den Eigentümer. Der Eigentümer sendet eine der Kopien der Nutzungsüberlassung von ihm selbst unterschrieben zurück. Damit gilt die Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung als geschlossen. Sie bindet den Nutzer und den Eigentümer. Falls die Nutzungsbestätigung von der ursprünglichen Überlassungsvereinbarung abweicht, kann der Nutzer vom Angebot innerhalb von 10 Tagen zurücktreten, indem er dies schriftlich kundtut.
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Im Nutzungsentgelt, das in der Nutzungsüberlassung vereinbart wird, sind Nebenkosten für Bad- und Bettwäsche, Wasser, Elektrizität, Internetzugang enthalten. Eine Anzahlung von 20% der anteiligen Kosten ist sofort fällig, höchstens jedoch 1.000 Euro. Die restlichen anteiligen Nutzungskosten sind bis 20 Tage vor Nutzungsbeginn zu überweisen.
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Sonstige Nebenkosten (z.B. Zwischen- und Endreinigung) sind vor Ort bei der Hausverwaltung zu begleichen.
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Sonderwünsche, zusätzliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Eigentümer schriftlich bestätigt werden.
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Der Eigentümer stellt einen Internet – ADSL Anschluss der Telefonica España zur Verfügung. Eine Gewähr für das Funktionieren des Anschlusses kann nicht gegeben werden. Der Eigentümer wird sich bei Störungen bemühen, die zuständigen Institutionen zur schnellen Instandsetzung aufzufordern.
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Die Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren sechs Monate nach dem vertraglichen Ende der Zeit, die der Nutzer in einem der Landhäuser verbracht hat. Beanstandungen müssen unverzüglich der Hausverwaltung oder dem Eigentümer angezeigt werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nach der Nutzungszeit gilt als unwirksam. - Die Häuser dürfen höchstens mit der Anzahl der Personen regelmäßig bewohnt werden, die in der Nutzungsüberlassung vereinbart worden sind. Die angegebene Zahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein. Es ist nicht gestattet, Haustiere mitzubringen.
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Die Landhäuser sind in gehobenem Standard eingerichtet; in den bestens ausgerüsteten Küchen befinden sich Elektro- – Koch- und Backherde, Mikrowellenherde, Kaffeemaschinen, Heißwasserbereiter, Spülmaschinen, Toaster, Dunstabzüge, Kühlschranke und Tiefkühlschranke. Alle Wohnräume sind heizbar. Im Wohnbereich finden sich neben Sitzgelegenheiten, kleinen Bibliotheken auch Festnetztelefone, Internetzugänge, Stereoanlagen (mit CD), Satelliten - Fernsehgeräte und Kaminöfen, Feuerholz ist vorhanden.
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Alle Häuser befinden sich in einem gemeinsamen großen, gepflegten subtropischen Garten mit Spazierwegen. Die Gartenmöbel auf den Terrassen der Landhäuser (Gartenstühle, Gartentische, Sonnenschirme und Sonnenliegen) können genutzt werden. Es ist selbstverständlich, dass Gartenarbeiten zur Pflege und Unkrautvernichtung, Bauarbeiten und Instandhaltung und ebenso Wässerung der Liegewiesen von allen Gästen akzeptiert werden müssen.
2. Reinigung:
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Die obligatorische, von der Verwaltung zu besorgende Endreinigung wird vor Ort gezahlt.
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Diese Reinigung wird bei längerem Aufenthalt obligatorisch auch alle 14 Tage als Zwischenreinigung mit Wäschewechsel durchgeführt.
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Wäschewechsel und Hausreinigung sind zudem jederzeit zusätzlich möglich; diese Serviceleistungen werden mit der Verwaltung vor Ort abgesprochen und direkt abgerechnet.
3. Verschiedenes:
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Parkplätze sind neben den Häusern vorhanden.
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Ein Kinderbett kann im Voraus bestellt werden. Es wird kostenlos gestellt.
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Ungebührlich hoher Strom- oder Wasserverbrauch (mittlere Zählerstände) werden gesondert abgerechnet.
4. Besondere Situation auf La Palma:
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Die private Landhäuser, ihre Einrichtung und die umgebenden Anlagen sind pfleglich zu behandeln.
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Unnötiger Lärm und Störungen des nachbarlichen Friedens sind zu unterlassen, besonders Musikanlagen und das Fernsehgerät dürfen nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden.
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Über das Grundstück führt ein historischer Inselquerweg; deshalb ist Wanderern und Spaziergängern, die selten vorbeikommen, der Durchgang generell gestattet.
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Auf der Insel ist Wasser knapp, so dass unnötiger Wasserverbrauch vermieden werden muss.
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Abfall darf nicht verbrannt werden, Müllbehälter stehen auf der Durchgangsstraße zur Verfügung. Nassabfälle aus der Küche müssen umgehend aus dem Haus entfernt werden, da sonst Ameisen und andere Ungeziefer im südlichen Klima unweigerlich ins Haus dringen (Kompostbehälter).
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Grundsätzlich ist zu sagen, dass auf der subtropischen Insel eingerechnet werden muss, dass möglicherweise z.B. Insekten oder Raupen bekämpft werden müssen. Diese nötigen Maßnahmen wie auch Arbeiten zur Instandhaltung und Pflege der Gebäude und der Gärten sind von Gästen hinzunehmen.
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Zu beachten ist, dass die Kakteen auf dem Grundstück nicht berührt werden sollten, da die winzigen Stacheln auf der Haut sehr starke Schmerzen verursachen. Grillen am Haus und im Gartenbereich ist erlaubt, Feuer darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und ist anschließend zu löschen.
5. Nutzung:
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Dem Nutzer steht das Recht zu, das jeweilige in der Nutzungsüberlassung vereinbarte Landhaus (bis zwei Personen nur ein Schlafzimmer und ein Bad, es sei denn es ist die Nutzung von 2 Schlafzimmern und Bädern ausdrücklich vereinbart) einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen.
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Er verpflichtet sich, das Landhaus und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
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Hinweise der Verwaltung vor Ort und Betriebsanleitungen sind unbedingt zu beachten. Technische Fehler sind umgehend der Verwaltung zu melden, Selbstreparatur kann nicht gestattet werden.
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Der Nutzer ist zudem verpflichtet, einen während der Nutzungszeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
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Die Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.
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Über die Müllentsorgungs- und Mülltrennmöglichkeiten werden die Nutzer von der Verwaltung unterrichtet
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Am Ankunftstag werden die Schlüssel für das jeweilige Landhaus in der Regel ab 15.00 Uhr übergeben. Andere Absprachen mit der Verwaltung sind zulässig.
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Am Abreisetag muss das Objekt bis 10.00 Uhr verlassen werden.
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Alle Kosten vor Ort sind vor Verlassen des Objekts zu begleichen.
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Um mögliche Verluste bei Geschirr und Möbeln ausgleichen zu können, wird von der Verwaltung vor Ort, die das Haus betreut, eine Kaution in Höhe von Euro 100.00 erhoben. Die Kaution wird am Ende der Nutzungszeit zurückgegeben, wenn das Objekt ordnungsgemäß übergeben wird und keine Verluste zu verzeichnen sind.
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Die Nutzer sollen keinen Ersatz selbst beschaffen. Durch die Rückzahlung der Kaution werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Eigentümers nicht berührt.
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Auf dem Grundstück befinden sich brachliegende Flächen u.a. mit Kakteen, die nur mit besonderer Vorsicht und geeignetem Schuhwerk begangen werden dürfen. Höhlen betreten Sie auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden wird ausgeschlossen.
6. Rücktritt - Versicherungen:
In den Nutzungskosten sind keine Versicherungen enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist sehr empfehlenswert. Der Nutzer kann jederzeit vor dem Nutzungsbeginn von der Überlassungsvereinbarung zurücktreten.
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Geht die Rücktrittserklärung beim Eigentümer bis 100 Tage vor Nutzungsbeginn ein, werden Euro 20.--Kostenpauschale fällig.
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Bei einem Rücktritt bis 51 Tage vor Nutzungsbeginn werden 20% der Kostenbeteiligung, mindestens jedoch Euro 30.-- fällig.
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Bei einem Rücktritt vom 50. bis zum 35. Tag vor Nutzungsbeginn werden 40% der vereinbarten Kostenbeteiligung fällig.
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Bei einem Rücktritt vom 34. Bis zum 2. Tag vor Nutzungsbeginn werden 50% der vereinbarten Kostenbeteiligung fällig.
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Bei späterem Rücktritt und bei Nichterscheinen werden 60% der vereinbarten Kostenbeteiligung berechnet.
Wird rechtzeitig ein Ersatznutzer benannt, so werden Euro 35.-- Kostenpauschale fällig. Mit der Bestätigung durch den Eigentümer tritt der neue Teilnehmer in alle Rechte und Pflichten des Überlassungsvertrages ein.Wir empfehlen Ihnen aus Erfahrung, eine Reiserücktrittskosten - Versicherung für die anteiligen Kosten abzuschließen, da Sie meist das Haus frühzeitig reservieren. Damit sind Krankheits- und Unfallrisiken ausgeschlossen. Die „Europäische Reiseversicherung AG“, Vogelweidestraße 5, D-81677 München bietet für Ferienwohnungen und Stornokosten z.B. den Tarif 607 an, dessen Kosten etwa 1.5 - 2% der anteiligen Kosten betragen. Fast jedes Reisebüro kann Ihnen bei der Vermittlung einer Reiserücktrittskostenversicherung helfen. Andere Anbieter mit ähnlichen Bedingungen sind die Hanse- - Merkur Reiseversicherung AG, Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg, Tel.: 040-41 19 15 19 / Fax: 040 – 41 19 32 92 und die Elvia – Reiseversicherung, Ludmillastraße 26, 81543 München, Telefon: 0049-(0)89- 6 24 24 460E-Mail:, und - Internet:(Stand 2008).
7. Sicherung des Hauses:
Die offene Bauweise der Häuser bedingt, dass beim Verlassen Türen und Fenster sorgfältig verschlossen werden müssen. Der Nutzer hat alle Türen und Fenster zu verschließen, wenn sich im Haus oder in unmittelbarer Nähe keine Personen aufhalten, die während der Nutzungszeit Nutzungsrechte besitzen. Sonnenschirme müssen nach der Benutzung grundsätzlich geschlossen werden.
8. Empfang und Schlüsselübergabe:
Auf Wunsch kann der Nutzer mit der Verwaltung vor Ort absprechen, an welcher Stelle der Insel am Anreisetag ein erstes Treffen stattfindet. Der Nutzer wird anschließend zur Übergabe des jeweiligen Landhauses auf das Grundstück begleitet. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel am Nachmittag ab 15.00 Uhr. Andere schriftliche Vereinbarungen sind möglich. Nach Schlüsselübergabe und Einweisung geht die Nutzung und Verantwortung für das Haus für die Dauer der Nutzungszeit an den Nutzer über. Eine Weitergabe des Hausschlüssels an Unbefugte ist nicht gestattet.
9. Rechtsverhältnis:
Das Rechtsverhältnis beider Parteien regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland, besonders nach den Paragraphen 651a-k des BGB und nach den oben aufgeführten Bedingungen, die die geltenden Bestimmungen ausfüllen und sie ergänzen. Jeder Nutzer erkennt für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen und zeitweiligen Gäste des jeweiligen Landhauses diese Bedingungen als allein verbindlich an. Alle Nebenabsprachen werden schriftlich ausgeführt und vom Eigentümer wie vom Nutzer unterschrieben.